GENEHMIGUNGS-EINREICHUNG

Für eine Reihe von Maßnahmen, die im eigenen Garten durchgeführt werden sollen, ist eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Gartenbauamtes notwendig – z.B. für die Fällung bestimmter Bäume. Wir helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen1 Unterlagen zusammenzustellen und reichen sie für Sie ein. Genießen Sie in Ruhe Ihren Garten – wir kümmern uns um alles!